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Behinderten-Pauschbetrag,Gleichstellung

A ist unbeschränkt steuerpflichtig. Laut ihrem Schwerbeschädigtenausweis beträgt der Grad der Schwerbeschädigung 30 %. A hat beim Versorgungsamt einen Antrag auf Gleichstellung auf 50 % gestellt, der genehmigt wurde. In der Einkommensteuererklärung wird der Pauschbetrag für 50 % angesetzt. Das Finanzamt berücksichtigt keinen Pauschbetrag, da keine dafür erforderlichen Merkmale hierzu erfüllt sind. Die Gleichstellungsgenehmigung genügt hierfür nicht. Frage: Ersetzt die Gleichstellungsgenehmigung des Versorgungsamts den Bescheid über den Grad der Schwerbeschädigung in der Weise, dass in der Einkommensteuererklärung ein Pauschbetrag von 50 % geltend gemacht werden darf?
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