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Aufwendungen,Spanien

Ein deutsches Unternehmen (Messebau) mietet in Barcelona eine Wohnung für die folgenden Zwecke an: 1. Repräsentanz 2. Workation 3. unentgeltliche Überlassung an Arbeitnehmer zur Erholung Meine Fragen dazu: 1. Stellt die Miete Betriebsausgaben dar? 2. Entsteht ein geldwerter Vorteil bei der Überlassung zu Erhohlungszwecken? 3. Was ist bei Workation zu beachten? 4. Sind die Reisekosten abzugsfähig? 5. Sozialversicherungsrechtlich gilt die 183 Tage-Regelung? 6. Was ist bei Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer zur Erhohlung zu beachten?
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