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§ 33a Abs. 1 EStG,R 33a.1 Abs. 1 Satz 5 EStR,Unterhalt für ein behindertes,volljähriges Kind ohne Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag

Mein Mandant hat einen Sohn im Alter von 22 Jahren, dieser hat einen Grad der Behinderung in Höhe von 100 % sowie Merkzeichen „Bl“. Bisher bestand Anspruch auf Kindergeld, da der Sohn sich noch in Ausbildung befand, sowie auf den Pauschbetrag für Behinderung. Nach der Ausbildung bestand kein Anspruch auf Kindergeld mehr, der Sohn hat aber auch weiterhin nicht gearbeitet und wohnt im Haushalt des Mandanten. Der Vater übernimmt sämtliche Kosten für den Sohn (Lebensmittel, Kleidung etc.). Frage: Kann der Mandant hier Unterhaltsaufwendungen nach R 33a.1 Abs. 1 S. 5 EStR geltend machen?
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