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Luxemburg,Anstellung,Art. 14 Abs. 1,22 Abs. 1 lit. a DBA

Wir bitten, folgenden Sachverhalt zu beurteilen:Unser Mandant bezieht Lohneinkünfte von einer luxemburgischen Firma. Die Firma hat ihren Sitz in Luxemburg, eine Betriebsstätte in Deutschland gibt es nicht.Die luxemburgische Firma hat Sozialabgaben und Steuer in Luxemburg abgeführt.Allerdings ist unser Mandant überwiegend in Deutschland tätig. Pro Monat hält er sich nur zwei bis drei Tage in Luxemburg auf. Die restliche Zeit hat er Termine in Deutschland oder anderen europäischen Städten, aber vor allem Deutschland.Unseres Erachtens besteht somit vollständige Steuerpflicht für die Lohneinkünfte in Deutschland, außer für die Tage, die unser Mandant in Luxemburg war. Es handelt sich hier nicht um Einkünfte, die laut DBA nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.Unser Mandant hätte hier in Deutschland Einkommensteuer-Vorauszahlungen für die luxemburgischen Einkünfte zahlen müssen.
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