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Art. 19 DBA Schweiz,Gastprofessor,§ 50d VIII EStG

Sachverhalt: Unsere Mandanten (EM und EF) mit Wohnsitz in Deutschland erzielen als Gastdozenten an der Universität Genf (öffentlicher Dienst?) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (so bezeichnete Lohnabrechnungen liegen vor). Während bei der EF diese Bezüge in der Schweiz dem Quellensteuerabzug unterworfen wurden und demnach in Deutschland nur mit dem Progressionsvorbehalt zu versteuern sind, ist ein Quellensteuerabzug beim EM in der Schweiz aus unbekannten Gründen nicht erfolgt. Frage: Wie sind die Einkünfte des EM unter Berücksichtigung des DBA D-Schweiz zu versteuern?
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