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Italien,Saisonarbeitnehmer,Art. 22 DBA Italien

Muss in der deutschen Einkommensteuererklärung in Italien erhaltenes Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung erklärt werden?Der Arbeitnehmer ist Saisonarbeiter in einer deutschen Eisdiele und ist über Winter in seiner Heimat in Italien.Bezogen wird das Mini-ASpl von der INPS = Nationalinstitut für Soziale Fürsorge. In Italien besteht keine Einkommensteuerpflicht.
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