Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Anrechnungsmethode,Freistellungsmethode

Bei uns hat sich bei der Erstellung der Steuererklärung 2017 folgender Fall abgespielt:Der Ehemann ist im November 2016 nach Deutschland gekommen, die Ehefrau ist im Februar 2017 nachgekommen.Für das Jahr 2017 hat die Ehefrau in Polen eine Steuererklärung abgegeben. Darin hatte sie die polnischen Einkünfte erklärt und versteuert. Die Einkünfte waren Mutterschafts- und Elterngeld.Dieses Mutterschafts- und Elterngeld hat sie auch in der Zeit erhalten, wo sie bereits in Deutschland gelebt hat, also über den Februar 2017 hinaus.Ab Oktober 2017 hat sie in Deutschland eine Arbeitsstelle angenommen.In der Steuererklärung 2017 haben wir die polnischen Einkünfte als Progressionsvorbehalt eingetragen (wie auch das Elterngeld in Deutschland) und die polnische Steuer in der Anlage AUS anrechnen lassen.Das Finanzamt hat die Anrechnung nicht anerkannt.Die Begründung dazu war:Polen hat für die Einkünfte das Besteuerungsrecht und somit stellt Deutschland die Einkünfte grundsätzlich unter Anwendung des Progressionsvorbehalts frei. Eine Anrechnung der Steuer ist nicht möglich.Die Einkünfte erhöhen somit den Besteuerungssatz der Eheleute.In den Erläuterungen vom Steuerbescheid steht auch geschrieben:Einkünfte, die im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag weder der deutschen ESt noch einem Steuerabzug unterlegen haben, wurden mit 10.000 EUR (umgerechnete Einkünfte aus Polen) in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).Aber auf die polnischen Einkünfte wurden definitiv Steuern bezahlt!Warum wird also der Steuersatz um Einkünfte erhöht, die bereits versteuert wurden?Ich bin der Meinung, das Finanzamt hat hier etwas nicht richtig gemacht ...Wie wäre eine mögliche Begründung, damit die ausländische Steuer angerechnet werden kann?Wie wäre der Sachverhalt denn richtig zu betrachten?Leider konnte ich im DBA Polen nicht genau herauslesen, was mit bereits bezahlten Steuern passiert, wenn die Einkünfte freigestellt werden.Wir bitten um Ihre Mithilfe und eine gezielte Auskunft, speziell zu unserem Problem.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen