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Zusammenveranlagung,Eheleute

Mein Mandant ist Anfang 2018 nach Deutschland gekommen. Seine Frau und der Sohn leben noch in Brasilien. Mein Mandant hat Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt. Im Jahr 2018 hat mein Mandant rund 9.000 € per Western Union an seine Frau und an seinen Sohn überwiesen (beide ohne Einkommen und Vermögen).Können die Zahlungen meines Mandanten als Unterhaltszahlungen angesetzt werden? Wie ist der Höchstbetrag?Oder kann eine Zusammenveranlagung beantragt werden?
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