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Schweiz,DBA

Hier der Sachverhalt:Mein Mandant lebt in Deutschland. Er hat von seiner Tante (wohnhaft in Zürich) ein Grundstück in Deutschland per Vermächtnis vermacht bekommen. Dieses beträgt ca. 6 % von der gesamten Erbschaft. Das restliche Vermögen hat der Onkel (Barvermögen und ebenfalls wohnhaft in der Schweiz) geerbt. Das Bezirksgericht Zürich hat eine entsprechende Vermächtnisanzeige aufgrund des Testaments erlassen. Aufgrund dessen hat das Steueramt Zürich das Liegenschaftsvermächtnis mit anteiligen 94 % in der Schweiz der Erbschaftsteuer unterworfen.Die Erbschaft wurde ebenfalls in Deutschland in voller Höhe der Erbschaftsteuer unterworfen. Entsprechend Aussage der Schweiz muss Deutschland wohl die Schweizer Steuer anrechnen. Das FA in Köln sieht dies aber anders. Es ist der Meinung, dass die Liegenschaft nicht in der Schweiz zu besteuern ist. Welcher Tatbestand ist jetzt hier der richtige?Muss die Schweiz freistellen? Oder hat die Schweiz tatsächlich ein anteiliges Besteuerungsrecht?Oder muss Deutschland die Schweizer Steuer anrechnen?Welche Artikel des DBA finden hier Anwendung?Falls weitere Informationen benötigt werden, bitte ich um Rückmeldung.
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