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Grenzgänger,Bescheinigung

Mein Mandant ist Arbeitgeber im Grenzgebiet.Er hat Arbeitnehmer, die im Fernverkehr tätig sind, für die jedoch Grenzgängerbescheinigungen vorliegen.Folgender Sachverhalt:Der Arbeitnehmer wohnt in Frankreich und hat eine gültige Grenzgängerbescheinigung. Er beginnt seine Tätigkeit montags im Grenzgebiet und ist dann bis freitags mit dem Lkw in Frankreich unterwegs (Übernachtungen und Spesenabrechnungen, keine Rückkehr an den Wohnort). Freitags wird der Lkw beim deutschen Arbeitgeber abgestellt und der Arbeitnehmer kehrt an seinen Wohnort zurück.Wie ist dieser Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?Sind Lohnsteuer und Sozialversicherung in Frankreich abzuführen? Muss der Arbeitgeber eine mögliche französiche Sozialversicherung zahlen?
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