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Aktienoptionen,§ 16 DBA Schweiz,§ 34c EStG

Mein Mandant hat seinen Wohnsitz in Deutschland und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.Er soll in der Schweiz 2.600 Optionen erhalten, welche ihn je zum Erwerb einer Aktie an einer AG (Sitz in der Schweiz) zum Nominalwert (ausmachend CHF 1,–) ermächtigen. Diese Optionen sollen erst anlässlich einer Change of Control betreffend der schweizerischen AG ausübbar werden. Mein Mandant wird sich verpflichten, seine durch Ausübung der Optionen zu erwerbenden Aktien anlässlich der Change of Control mit zu veräußern. Im Optionsplan wird festgehalten werden, dass die „Abgeltung“ der Optionen ohne die tatsächliche Ausgabe von Aktien als reiner „Cash-Bonus“ (Differenz zwischen hypothetischem Veräußerungspreis und hypothetischem Erwerbspreis) erfolgen kann. In der Schweiz wird im Zusammenhang mit der beabsichtigten Optionszuteilung erst im Zeitpunkt der Ausübung der Optionen sowie des Verkaufs der Aktien oder im Zeitpunkt der Cash-Abgeltung ein steuerbares Einkommen begründet. Zuvor bestehen einzig Deklarations-, aber keine Zahlungspflichten. Anlässlich der Begründung von steuerbarem Einkommen wird die Quellensteuer erhoben werden. Bei unmittelbar aufeinander folgendem Aktienerwerb und Veräußerung gilt als steuerbares Einkommen die Differenz zwischen dem Erwerbs- und dem Veräußerungspreis. Bei Abgeltung mittels eines Cash-Bonus gilt dieser als steuerbares Einkommen. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland und aufgrund des Umstandes, dass mein Mandant die fraglichen Optionen/Aktien als Abgeltung für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat erhalten soll, steht das Besteuerungsrecht m.E. primär der Schweiz zu (Art. 16 DBA). Die von der AG für meinen Mandant zu leistende Quellensteuer würde heute voraussichtlich 23 % betragen (die Quellensteuertarife können sich jedoch bis zum Eintritt des steuerbaren Ereignisses noch verändern). Ich bitte in diesem Zusammenhang um eine Stellungnahme, ob (a) die Zuteilung der Optionen und oder (b) deren Ausübung resp. der Verkauf der Aktien auch in Deutschland Steuerfolgen begründen, und (b) wenn ja, wie die Doppelbesteuerung in Deutschland vermieden wird (gestützt auf das DBA gehe ich davon aus, dass die in der Schweiz abgeführte Steuer angerechnet wird). Zudem bitte ich um Beurteilung, (c) ob die in der Schweiz zu erwartende Steuerbelastung von rund 23 % auf der Differenz zwischen dem Erwerbs- und Veräußerungspreis in Deutschland angerechnet wird bzw. unter welche deutsche Einkunftsart diese Erträge fallen.
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