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Rente,USA

Meine Mandantin ist 1952 in die USA ausgewandert und hat dort jahrzehntelang gelebt und gearbeitet. Sie ist heute (2019) 79 Jahre alt und bezieht seit ihrem 65. Lebensjahr eine amerikanische Sozialversicherungsrente (Social Security). In den 1990er-Jahren hat sie ihren (einzigen) Wohnsitz auf die Bahamas verlegt. In den USA wird sie steuerlich nicht geführt. 2017 hat sie einen weiteren Wohnsitz in Deutschland begründet.Meine Mandantin ist seit dem Veranlagungszeitraum 2017 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.Die amerikanische Rente wurde in der deutschen Einkommensteuererklärung, Anlage R, Zeile 16, als Leibrente mit der Ziffer 9 = ausl. Versicherungen erklärt. Der Ertragsanteil wurde mit 18 % angesetzt, weil es sich ja nicht um eine Leibrente aus inländischer gesetzlicher Rentenversicherung handelt, Formular Anlage R Ziffer 1.Die Rente wurde nicht in Deutschland (teilweise) steuerfrei oder steuerbegünstigt aufgebaut.Das Finanzamt besteuert die Rente wie eine inländische Sozialversicherungsrente mit einem Ertragsanteil von 50 %.1.Mit welchem Ertragsanteil bzw. nach welcher Vorschrift ist die Rente in Deutschland zu besteuern?2.In welche Formularzeile der Anlage R ist die Rente einzutragen?
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