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Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland,Steuerzahlung in Frankreich,§ 32b EStG

Der deutsche Arbeitnehmer ist verheiratet und hat seinen Wohnsitz in Deutschland (Zusammenveranlagung).Er arbeitet ganzjährig in Frankreich als angestellter Archäologe auf einer Ausgrabungsstelle. Arbeitgeber und Zahlstelle ist das Departement Moselle in Metz, Frankreich (öffentlicher Arbeitgeber).Rentenversicherung wird vom Arbeitgeber entrichtet. Krankenversicherung zahlt er freiwillig in Deutschland in die BEK.Lohnsteuer wird nicht einbehalten (!).Frage:Sind diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die in Frankreich unversteuert sind, in Deutschland steuerpflichtig?
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