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Arbeitnehmer,Schweiz

Ein Schweizer Gesellschafter-Geschäftsführer ist zu 100 % an seiner Schweizer GmbH (Ein-Mann-GmbH) beteiligt.Der Schweizer Gesellschafter-Geschäftsführer erfüllt im Rahmen von Verträgen der Schweizer GmbH (CH) mit einer Münchner Agentur (D) Beratungsaufträge bei zwei Unternehmen in Deutschland (D).Es handelt sich um Beratung im Bereich Prozessdokumentation. Im Jahr 2019 wurden zwei Verträge in Deutschland angenommen, zunächst ein Vertrag von Januar bis Mai, dann ein Vertrag von Juni bis Dezember. Wir gehen davon aus, dass die 183-Tage-Regelung überschritten ist. Unsere Intention:• Schweizer GmbH• Als Consultant in Deutschland unterwegs• Geschäftsführer der eigenen GmbH• Eigentlich würde die „Monteursklausel“ (183-Tage-Regelung) greifen. Diese wird aber aufgehoben durch den Geschäftsführerstatus.Fragen: Wie hat die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung in Deutschland zu erfolgen?Ergänzende Fragen: Ist die 183-Tage-Regelung auf den Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden?Ist steuerlich der Arbeitnehmerstatus erfüllt?Ist er als beherrschender Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen?A1-Bescheinigung erforderlich?
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