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Rente,Österreich

Steuerpflichtiger A hat seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, Nutzung ca. 14 Tage im Jahr. An den restlichen Tagen im Jahr hält er sich in Österreich auf. A hat Renteneinkünfte aus einer betrieblichen Altersvorsorge und aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus Deutschland. Einkünfte in Österreich werden nicht bezogen.Wer hat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Rentenbezüge bzw. besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen eines Verständigungsverfahrens ein Staat für die Besteuerung der Einkünfte insgesamt zuständig ist?
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