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Wegzug in die Schweiz,§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG,§ 6 Abs.1 AStG

Unser Mandant F mit Wohnsitz in Deutschland verfügt über ein Wertpapierdepot (depotführende Bank befindet sich in der Schweiz). Ebenso hält F 100 % der Anteile an einer schweizerischen Aktiengesellschaft (S-AG). Um das Kapital in der S-AG aufzustocken, möchte F sein Wertpapierdepot in die S-AG einlegen. Könnten hierdurch einkommensteuerliche Probleme für F in Deutschland entstehen (weil z.B. die BRD Besteuerungsrechte verliert oder ein Verkauf der Wertpapiere fingiert wird)?
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