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Verkauf Immobilie in Deutschland,Besteuerung in Deutschland,Besteueurng in Spanien bei Wohnsitz

Sachverhalt: Die A (deutsche Staatsbürgerin) hat seit 23 Jahren in Deutschland eine Immobilie vermietet (Privatvermögen, Nutzung durch Mieter für freiberufliche Tätigkeit). Die A ist seit dem Jahr 2016 in Spanien Steuerresident. Die A hat im Jahr 2018, wie auch in den Vorjahren, nur Einkünfte aus deutschen Renten und aus der Vermietung erzielt, so dass nach § 1 Abs. 3 EStG die A in Deutschland auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wurde.Im Jahr 2018 hat die A die Immobilie veräußert. In Deutschland ist die Veräußerung zweifelsfrei steuerfrei. In Spanien sind Veräußerungsgewinne auf Immobilien steuerpflichtig. Frage: Ist der Veräußerungsgewinn der A in Spanien steuerpflichtig oder steuerfrei?
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