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Rente,Israel

Eheleute G und H sind in Deutschland ansässig. Ehefrau H besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und bezieht im Veranlagungszeitraum 2017 ein Ruhegehalt aus Israel für eine ehemalige Tätigkeit beim israelischen Parlament. Der Rentenbeginn lag im Jahr 2005. Zu diesem Ruhegehalt wurden keine eigenen Beiträge geleistet, so dass das Ruhegehalt mit der deutschen Beamtenregelung vergleichbar ist. Bis zur Veranlagung 2016 wurde dieses nur dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen möchte das Finanzamt nun dieses Ruhegehalt in Deutschland als Einkünfte nach § 19 EStG besteuern. Ist das korrekt?
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