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Rente,Ungarn,Versorgungswerk

Sachverhalt:Eine aus Ungarn stammende Ärztin hat aus ihrer Tätigkeit in Deutschland Ansprüche aus dem Ärzteversorgungswerk und aus der Deutschen Rentenversicherung für den Bezug von Renten.Ab Rentenbezug wird der Wohnsitz nach Ungarn verlegt. In Deutschland hat die Ärztin dann weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt.Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind die Renten in Deutschland zu besteuern.Frage: Sind diese Einkünfte nach DBA in Deutschland freizustellen?
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