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Arbeitslohn,Schweiz

A ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.Arbeitgeber 1 hat seinen Betriebssitz in Deutschland, für diesen Arbeitgeber war A im Jahr 2018 105 Tage tätig. Die Lohnzahlungen hieraus erfolgen aus dem Inland.Arbeitgeber 2, ein eigenständiges Unternehmen, hat seinen Betriebssitz in der Schweiz. Die Lohnzahlungen von Arbeitgeber 2, der auch deren wirtschaftlicher Träger ist, erfolgen aus der Schweiz. A war im Jahr 2018 an 107 Tagen für das Schweizer Unternehmen tätig (Aufenthalt in der Schweiz < 183 Tage). Von den 107 Arbeitstagen war A an 74 Arbeitstagen direkt am Betriebssitz in der Schweiz aktiv.An den übrigen 33 Arbeitstagen war er für das Schweizer Unternehmen auf Dienstreisen in China (sechs Tage), USA (fünf Tage), Australien (13 Tage), Kanada (acht Tage) und Deutschland (einen Tag).Wo ist der Arbeitslohn für die 33 Dienstreise-Tage, welche aus der Arbeitnehmertätigkeit in der Schweiz resultieren, zu versteuern?In Deutschland, wo er wohnt, oder in der Schweiz, wo Arbeitgeber 2 seinen Betriebssitz hat?
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