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Unternehmereigenschaft einer Zweigniederlassung,Beschränkte Steuerpflicht einer niederländischen Zweigniederlassung im Inland,Buchführungspflicht einer Zweigniederlassung

Eine niederländische B.V. errichtet in Deutschland eine Zweigniederlassung. Die Zweigniederlassung ist im Handelsregister eingetragen, hat ein eigenes Bankkonto und eine eigene (kleine) Buchführung. Es wird ein deutscher Arbeitnehmer beschäftigt, der gleichzeitig Geschäftsführer der Zweigniederlassung ist. Der Arbeitnehmer reist zu deutschen und ausländischen Kunden der B.V. und führt dort Dienstleistungen aus. Die B.V. schreibt die Rechnungen an die Kunden. Die Zweigniederlassung legt die Ausgaben aus und stellt der B.V. monatlich alle Ausgaben zuzüglich 15 % Gewinnaufschlag in Rechnung. Die B.V. überweist dann auf das Konto der Zweigniederlassung. Wie ist die steuer-/buchhalterische Beurteilung? 1. Umsatzsteuer: Deutsche Vorsteuern aus ordnungsgemäßen Rechnungen kann nur die niederländische Hauptniederlassung im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens geltend machen. Korrekt? 2. Hat die Zweigniederlassung den 15-%-Gewinnaufschlag in Deutschland zu versteuern (Gewerbe- und Körperschaftsteuer)? 3. Sind die Rechnungen der Zweigniederlassung an die B.V. in der Buchführung bzw. einem handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erfassen oder ggf. außerhalb der Buchführung bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Betriebsstätte zu berücksichtigen?
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