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Arbeitseinkommen,Finnland

Ein Mandant wohnt mit Hauptwohnsitz in München. Er ist verheiratet und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.Zum 01.08.2019 beabsichtigt er, eine nichtselbständige Tätigkeit in Finnland aufzunehmen. Er wird eine Wohnung in Finnland anmieten. Die Arbeitsleistung wird in Finnland erbracht. Der Arbeitgeber ist ein finnisches, dort ansässiges Unternehmen.Der Mandant wird jedes Wochenende zum Familienwohnsitz nach München zurückkehren. Der Arbeitgeber wird voraussichtlich diese Reisekosten entweder ganz oder zum Teil ersetzen.Die Arbeitstätigkeit wird an drei Tagen pro Woche in Finnland vor Ort erbracht. Fall 1Das Gehalt bezieht er nur für diese drei Tage, die er in Finnland arbeitet.Fall 2Die Tätigkeit soll in der Zukunft ausgebaut werden. Eine Fünf-Tage-Woche wird bei erfolgreicher Absolvierung der Tätigkeit angestrebt. Der Arbeitgeber wäre dann bereit, die weiteren zwei Tage vom Homeoffice aus erbringen zu lassen.Die Gesamttätigkeit würde also an drei Tagen vor Ort in Finnland erbracht, an zwei Tagen in München.Ändert diese Erbringung der Arbeitsleistung etwas an der Qualifizierung der Einkünfte?Welche Folgen ergeben sich?In welchem Land sind die Einkünfte zu versteuern?Unterliegen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt?Muss der Arbeitgeber in Finnland Beiträge zu den dortigen Sozialkassen abführen?Sind etwaig in Finnland zu bezahlende Beiträge zu den dortigen Sozialkassen in Deutschland als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigungsfähig?Können diese alternativ als Werbungskosten bei den Progressionseinkünften oder bei den in Deutschland zu erfassenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden?
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