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Ansässigkeit,Wegzug,Quellenstaat

Mandantin M ist 57 Jahre alt und lebt seit ihrer Geburt in München. Sie hat vor sechs Jahren von ihrer verstorbenen Mutter ein Dreifamilienhaus und eine vermietete Eigentumswohnung in München sowie Kapitalvermögen geerbt. Die Immobilien hatte die Mutter seit über 30 Jahren im Eigenbesitz. Im Dreifamilienhaus bewohnt M eine Wohnung selbst, die anderen beiden sind vermietet. Einen Teil des Kapitalvermögens hat sie vor vier Jahren auf ein eigenes Bankkonto in Australien übertragen, dort zinsbringend angelegt und ein eigengenutztes Haus gekauft, das sie etwa fünfmal im Jahr für jeweils vier Wochen vor Ort für ihren Urlaub selbst nutzt. Da sie eine eigengenutzte Wohnung im Dreifamilienhaus hat und ihre privaten Interessen bzw. Bekanntschaften noch hauptsächlich in München sind, ist sie in Deutschland ansässig bzw. hat hier ihren Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnlichen Aufenthalt.Das Steuerjahr in Australien geht bis zum 30.06. eines Jahres. Auf die australischen Zinsen bzw. Dividenden zahlt sie bis zu 30 % Quellensteuer. 1. Wird die im Jahr 2018 vor bzw. nach dem 30.06.2018 gezahlte australische Quellensteuer in der Steuerveranlagung in Deutschland für das Jahr 2018 oder erst 2019 angerechnet?2. Kann M eine Erstattung der über dem Quellensteuerhöchstsatz von 10 % für Zinsen bzw. 15 % für Dividenden gezahlten australischen Quellensteuer beim BZSt in Bonn beantragen?3. M plant, in einigen Jahren nach Australien endgültig auszuwandern, ist dann in Australien ansässig bzw. hat dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt; fällt beim Wegzug eine Besteuerung nach dem Außensteuergesetz des deutschen Immobilien- oder Kapitalvermögens an? Hat es einen Einfluss, wenn sie die Immobilien noch vor dem Wegzug verkauft bzw. alternativ der Verkauf erst nach dem Wegzug erfolgt und der Verkaufserlös bzw. das Kapitalvermögen entsprechend nach Australien übertragen wird?4. Falls nach dem Wegzug noch Kapitalvermögen in Deutschland verbleibt, zahlt M 25 % deutsche Kapitalertragsteuer; kann sie diese auf 10 % bzw. 15 % herabsetzen lassen bzw. einen entsprechenden Erstattungsantrag beim BZSt beantragen oder sind Zinsen im Gegensatz zu Dividenden für Ausländer von der Kapitalertragsteuer befreit?
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