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DBA USA,Abfindung Pension

An der in 1991 gegründeten GmbH ist ER mit 80 % und SIE mit 20 % beteiligt. ER wurde Gesellschafter-Geschäftsführer.Am 01.12.1992 wurde ihm eine Pensionszusage auf das 65. Lebensjahr erteilt (Altersrente, Invalidenrente und Witwenrente). Am 01.01.1997 wurde ihm eine weitere Pensionszusage auf das 65. Lebensjahr erteilt (Altersrente, Invalidenrente).Am 01.10.1998 ist ER als Geschäftsführer ausgeschieden und in die USA gezogen. Die Rente aus der Pensionszusage wurde entsprechend gekürzt.Im Jahr 2004 ist SIE verstorben, ER erbte ihren Anteil.2006 wurde die Invalidenrente aus der Zusage herausgenommen.In 2009 hat ER 50 % seines Anteils an eine amerikanische Stiftung veräußert.Nun hat er das 65. Lebenjahr vollendet und die GmbH möchte ihn gemäß Abfindungsregelung aus der Pensionszusage abfinden.Nach Artikel 18 Abs. 1 DBA D-USA hat die USA als Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht aus Renten und Pensionen.Meine Frage:1. Handelt es sich hierbei um eine Pension im Sinne des DBA D-USA?2. Falls ja, ist meine Annahme korrekt und die USA hat das alleinige Besteuerungsrecht?Meines Erachtens liegt hier ein entsprechender Versorungscharakter vor.Oder:3. Handelt es sich hierbeit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des DBA D-USA und Artikel 15 Abs. 1 findet Anwendung?4. Unterliegt die Abfindung der Sozialversicherungspflicht (zum Zeitpunkt des Ausscheidens war ER nicht sozialversicherungspflichtig)?
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