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Dividende,Kapitalertragsteuer

100-%-Anteilseigner einer inländischen GmbH ist in Italien eine S.r.l. (ausländische Kapitalgesellschaft). Die Anteilseigner der italienischen Kapitalgesellschaft sind mir nicht bekannt. Die Kapitalgesellschaften (inländische und ausländische) gehören zu einem internationalen Konzern.Der italienische Anteilseigner möchte eine Dividendenausschüttung i.H.v. € 100.000,00 haben. Was steht im Doppelsteuerabkommen Deutschland/Italien? Ist Steuer einzubehalten? Wenn ja, wie hoch? Ist das Freistellungsverfahren vorzunehmen? Wer hat dies zu beantragen? Die inländische GmbH oder der ausländische Anteilseigner? Ist das Erstattungsverfahren anzuwenden? Durch wen? Wichtig: Mit möglichst wenig Aufwand soll eine höchstmögliche Dividendenauszahlung an den Anteilseigner auf den Weg gebracht werden.
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