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Kroatien,Schiff

Meine Mandantin erwirbt im November 2017 als natürliche Person eine gebrauchte Segelyacht von einer deutschen Verkäuferin (Yachting UG). Mit der unter der gleichen deutschen Adresse firmierenden Yachting GmbH wird ein Yachtbetreuungsvertrag für die nachfolgenden Vercharterungen des Schiffs abgeschlossen. Die Yacht liegt dauerhaft in einer Marina in Kroatien und wird dort von einer Niederlassung des deutschen Betreuungsunternehmens an die Kunden verchartert.Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesnetzagentur) hat dem Schiff Sendefunkanlagen und Rufnummern zugeteilt.Die Yacht ist im Schiffsregister der Bundesrepublik Deutschland mit Heimathafen Hamburg eingetragen.Meine Mandantin hat zum 01.01.2018 an ihrem Wohnsitz München ein Gewerbe „Vermietung von Booten und Yachten angemeldet“. Sie hat keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien. Die Geschäftsleitung (Telefon, Internet) befindet sich ausschließlich in München.Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde geklärt, dass sich die Lieferung des Schiffes sich nach § 3 Abs. 7 UStG beurteilt, somit die Verfügungsmacht in Kroatien verschafft wurde. Der Yachtverkauf ist somit in Deutschland nicht umsatzsteuerbar (kein Vorsteuerabzug).1.In Deutschland sind bislang Gebühren (Schiffsregister, Gewerbeanmeldung), Buchhaltungs- und Steuererklärungskosten, Schiffsversicherung, Vermittlungsprovisionen für die Vercharterung (Agenturrabatt), Erhaltungs- und Betriebsaufwendungen für das Schiff entstanden.2.In Kroatien sind Kosten entstanden durch kroatische USt aus der Vermietung an Privatpersonen, Liegeplatzgebühr, Kosten für Wasser, Strom usw. Diese Kosten werden von der deutschen Yachtbetreuungs-GmbH in Rechnung gestellt (ohne Umsatzsteuer).3.Stellt die in Kroatien liegende Yacht eine „Betriebsstätte“ meiner Mandantin dar?4.Muss sich meine Mandantin in Kroatien selbst als natürliche Person (Gewerbetreibende) registrieren, oder sind für meine Mandantin nur die Rechtsbeziehungen zu dem deutschen Yachtbetreuungsunternehmen maßgebend?5.Führt die ernsthaft betriebene Yachtvermietung eventuell zu „schädlichen Einkünften“?6.Wie sind die Einkünfte aus der Anschaffung und Vermietung der Yacht in den deutschen Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) zu behandeln?
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