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Tunesien,Veräußerung

A, 45 Jahre, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. A war zu 13 % an einer tunesischen GmbH mit Sitz in Tunesien beteiligt.Im Jahr 2018 hat A seine Anteile verkauft. In Tunesien hat er schon Steuer für den Verkauf bezahlt.1. Wie ist der Vorgang in Deutschland zu behandeln (Progressionsvorbehalt)?2. Kann die in Tunesien gezahlte Steuer in Deutschland angerechnet werden?3. Wie wird in Deutschland der Veräußerungsgewinn ermittelt?Verkaufpreis abzgl. Anschaffungskosten?4. Kommt in Deutschland das Teileinkünfteverfahren zu Anwendung?
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