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Erbschaftsteuer,Anrechenbarkeit ausländische Steuer

Unsere Mandantin, die in Deutschland lebt, hat von ihrem verstorbenen Schwager aus Kanada eine Erbschaft in Höhe von insgesamt 500.000 USD erhalten.Frage:Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen?Wer darf versteuern?Was macht man gegen eine mögliche doppelte Steuerbelastung?Welche Freibeträge gelten?Wird in diesem Fall auch die Kostenpauschale von 10.300 EUR berücksichtigt?
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