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Antillen,Besteuerung

SachverhaltDer Deutsche A gründet im Jahr 2019 in Deutschland ein Einzelunternehmen. Er hat keine Angestellten.Im Jahr 2019 erzielt A nichtselbständige Einkünfte von 70.000 Euro. Ab 2020: 0,00 Euro.Im November des Jahres 2019 werden er und seine Frau nach den Niederländischen Antillen ihren Wohnsitz verlegen. Erstwohnsitz sind die Niederländischen Antillen.Das Einzelunternehmen soll weiter in Deutschland bleiben. Der jährliche Gewinn wird pro Jahr circa 50.000 Euro betragen. Andere Einkünfte liegen in Deutschland nicht vor.Fragen:1) Kann das Einzelunternehmen im Jahr 2020 weiter in Deutschland betrieben werden?2) Wie sieht das Besteuerungsrecht in Deutschland a) 2019 und b) ab dem Jahr 2020 aus?3) Haben Einkünfte in den Niederländischen Antillen Einfluss auf die deutsche Besteuerung? Annahme: Einkünfte in den Niederländischen Antillen a) 0,0 oder b) 20.000,00 Euro4) Worauf wäre steuerlich noch zu achten?
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