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Malediven,ständiger Vertreter,Betriebsstätte

Ein Mandant M hat eine Limited auf den Malediven, die vor Ort ein Hotel betreibt. Inzwischen hat er seinen Wohnsitz wieder voll und ganz in Deutschland. Von der Ltd. erhält er ein Gehalt, das er in Deutschland der unbeschränkten Einkommensteuer unterwirft.Frage:1. Die Maledivische Ltd. mietet Räume in Deutschland beim Vater von M an, in denen M seiner Tätigkeit nachgeht bzw. Akten lagern. Entsteht hierdurch eine Betriebsstätte in Deutschland?2. Oder entsteht bereits durch den „ständigen Vertreter“ M der Maledivischen Ltd. in Deutschland eine Steuerpflicht der Maledivischen Ltd.?
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