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Verzichtserklärung,Vorsteuerabzug Werkstattausbau,§ 15 UStG

Wir haben einen Neumandanten, der seit 2017 ein Kleingewerbe angemeldet hat. EÜR, § 19 UStG, Kfz-Reparaturen. Bisher war er nicht steuerlich vertreten, hat alle Erklärungen selbst abgegeben. Sein Kleingewerbe wurde 2017–2020 kaum ausgeübt. Er hat uns nun seine Unterlagen 2021 gebracht und 2021 seine Garage komplett umgebaut und erweitert, so dass eine Werkstatt entstanden ist. Hebebühne und eine extra Garagenheizung wurden zudem erworben, dazu Einrichtungsgegenstände. Erlöse gibt es erst seit 2022, die Werkstatt wurde im Februar 2022 fertig erstellt. Die Baukosten betrugen 2021 bereits 50 T€. Die Werkstatt wird nur betrieblich genutzt, auch kein Privat-Pkw steht in der Werkstatt. Frage: 1. Unser Mandant könnte, da noch keine Umsatzsteuer 2021 abgegeben wurde, zur Regelbesteuerung übergehen, aber würde dies auch für die Baukosten möglich sein? Hier geht es um die Frist 31.10.2022 (Zuordnung). Gibt es hier noch Möglichkeiten? 2. Wenn es für die Baukosten keinen Vorsteuerabzug gibt, würde diese Vorsteuer die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhen, oder gäbe es hier auch Nachteile?
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