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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Rechtsnachfolge

Sachverhalt: Die AB GbR hat zwei Gesellschafter (A und B zu je 50 %) und hat ihren Geschäftsbetrieb im Jahr 2020 aufgenommen. Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wurde verzichtet, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind. Zum 31.12.2022 scheidet B aus der GbR aus. Der Geschäftsbetrieb wird fortan ab dem 01.01.2023 von A als Einzelunternehmen fortgeführt. Frage: Kann A ab 2023 zur Kleinunternehmerregelung optieren (Unterschreiten der Umsatzgrenzen vorausgesetzt)?
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