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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Kleinunternehmer

Bei einer GmbH & Co. KG erzielt die Komplementär-GmbH ausschließlich geringe Umsätze aus der Haftungsübernahme für die KG und erhält von dieser zusätzlich Ersatz für entstandene Aufwendungen. Diese Kostenübernahme ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die GmbH fällt durch die niedrige Höhe dieser Umsätze unter die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes. Eingangsrechnungen für die GmbH werden an diese ausgestellt, aber durch die KG von deren Geschäftskonto bezahlt. Die KG ist vorsteuerabzugsberechtigt. Kann die KG aus diesen Rechnungen an die Komplementär-GmbH die Vorsteuer ziehen und den Betrag der GmbH netto erstatten? Fällt die GmbH durch ihre Stellung als Gesellschafterin in der GmbH & Co. KG aus der Kleinunternehmerregelung heraus?
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