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Reverse-Charge-Leistungen,Leistungsempfänger FR,§ 19 UStG

Unser Mandant ist Kleinunternehmer und erbringt eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung an ein französisches Unternehmen. Wie ist die Rechnung des Kleinunternehmers an den Franzosen zu stellen? Hinweis auf § 19 UStG oder wird der KU in Frankreich als Unternehmer angesehen und die Rechnung ist mit Reverse Charge zu stellen? Muss der Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. -Erklärung gesondert angegeben werden?
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