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Bruchteilsgemeinschaft,Unternehmereigenschaft,§ 2 Abs. 1 UStG

Meine Mandantin ist verheiratet und hat zusammen mit ihrem Mann eine Bruchteilsgemeinschaft (Ferienhaus), die sie zusammen vermieten. Folglich liegt zivilrechtlich eine GbR vor. Zusätzlich hat meine Mandantin ein Gewerbe angemeldet und hier die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Frage: Bei der gewerblichen Tätigkeit werden die 22.000 € nicht erreicht. Wenn man die gewerbliche Tätigkeit mit dem hälftigen Anteil des Ferienhauses zusammenrechnet, werden die 22.000 € überschritten. Liegen in diesem Hinblick und der Konstellation zwei verschiedene Unternehmen vor? Oder werden die Umsätze aus der Ferienvermietung je hälftig aufgeteilt und zugerechnet, so dass wir aus der Kleinunternehmerregelung herausfliegen?
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