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Zusammentreffen: geerbtes Unternehmen und Kleinunternehmer,Grundsatz der Unternehmenseinheit,Auswirkung eines Erbfalls

Meine Mandantin hat einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Sie ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Nun hat meine Mandantin durch Erbschaft einen Verpachtungsbetrieb geerbt. Dieser unterlag bis zum Stichtag (21.10.2021) der Regelbesteuerung (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung). Beide Betriebe werden weiterhin einzeln geführt und nicht zusammengelegt. Für die umsatzsteuerliche Betrachtung liegen die steuerpflichtigen Umsätze insgesamt unter 22.000 €. Meine Fragen: Welche Regelung ist für die Umsatzsteuer ab dem Stichtag (21.10.2021) für das Jahr 2021 für die Erbin maßgebend? Kann hier aus Billigkeitsgründen die Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung angewendet werden? Wie verhält es sich im Jahr 2022, geht hier der geerbte Betrieb direkt in die Kleinunternehmerregelung mit über?
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