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Miete,Raum

Unsere Mandantin ist Physiotherapeutin und erzielt hieraus umsatzsteuerfreie Umsätze. Daneben bietet sie Gerätetraining an, das aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer abgerechnet wird. Ihre Leistungen erbringt sie in angemieteten Räumen. Sie beabsichtigt, einen Raum stundenweise an eine Gymnastiklehrerin für Kurse zu überlassen und wird hierfür pro Nutzungsstunde 50,00 Euro in Rechnung stellen. Damit sind auch „Nebenkosten“, die aufgrund der Nutzung entstehen (Strom, Wasser, Heizung usw.), abgegolten. Ist die Überlassung des Raums zur Ausübung der Gymnastikkurse umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig, aber im Rahmen der Grenzen der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer abzurechnen?
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