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Ende der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG,Rechtsfolgen nicht erfolgten Wechsels

Mein Mandant hat in 2021 seine gewerbliche Tätigkeit in Dtl. als KU nach §19 UStG begonnen und seine BuHa nicht gefertigt. Jetzt, im August 2023 haben wir das Mandat übernommen und festgestellt, dass er bereits in 2022 seine Umsätze nicht mehr als KU berechnen dürfen, da die Umsatz-Grenzen überschritten worden sind. Auch für 2023 ist er noch als KU unterwegs. USt-Freiheit nach § 4 UStG ist nicht gegeben. Wie müssen wir hier vorgehen?
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