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Zweite Betriebsstätte,Unternehmenserweiterung,§ 19 UStG

Unsere Mandantin betreibt seit Jahren schon einen Imbissstand auf dem Christkindelmarkt (ca. drei Wochen im Dezember). Umsatz im Jahr 2022 19.810 €. Im Jahre 2022 eröffnete sie am 19.03.2022 eine weitere Betriebsstätte (unselbständige Zweigstelle) mit einem Verkaufswagen (Verkauf von Fast Food). Daraus erzielte Sie vom 19.03.2022 bis 31.12.2022 einen Umsatz von 26.400 €. Das Finanzamt fordert im Januar 2023 den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Unsere Fragen: 1) Wie wird der Umsatz von 26.400 € aus der neuen Betriebsstätte auf das Jahr umgerechnet, nach Tagen ab 19.03. oder nach Monaten, 9,5 oder zehn Monate? 2) Kann für das Jahr 2022 noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, obwohl jetzt schon der tatsächliche Umsatz feststeht und dieser über 50.000 € liegt?
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