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Kleinunternehmer und ZM,§ 18a Abs. 4 UStG,Umsätze an Portugiesisches Unternehmen

Unser Mandant ist im Bereich Schnitt und Videobearbeitung tätig und erbringt innerhalb der EU Leistungen im B2B-Bereich. Er möchte die Umsätze nach § 19 UStG nicht versteuern. Muss er für die Leistungen an z.B. portugiesische Unternehmen eine Zusammenfassende Meldung abgegeben? Oder entfällt dies bei Kleinunternehmern?
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