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Vorauszahlung,Steuersatz

Der Mandant ist im Jahr 2022 Kleinunternehmer. Er erstellt seinem Kunden ein Angebot über 1.000 € mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Der Kunde zahlt im August 2022 600 € an. Zum 1.1.2023 wechselt der Mandant aufgrund des Vorjahresumsatzes i.H.v. 28.800 € zur Regelbesteuerung. Die letzten Arbeiten werden im Februar und März 2023 erbracht. Frage: Wie ist in der Schlussrechnung abzurechnen? Gemäß Angebot 400 € (Angebot 1.000 € abzgl. Anzahlung 600 €) und dies noch als Kleinunternehmerumsatz 2023, der erst im März 2023 gezahlt wird? Oder 400 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer, weil jetzt die Regelbesteuerung greift? Für den Kunden des Mandanten (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) würde sich aufgrund des Wechsels ein höherer Endpreis als angeboten ergeben.
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