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Zahnarzt als Kleinunternehmer,Betrieb PV-Anlage,Gesamtumsatz i.S. des § 19 III UStG

Mein Mandant ist Zahnarzt und führt grundsätzlich umsatzsteuerfrei Umsätze aus. Teile seiner Leistungen sind aber umsatzsteuerpflichtig; da er jedoch zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung optiert hat, sind diese nicht der Umsatzsteuer zu unterziehen. Nun hat er sich jedoch eine Photovoltaikanlage (privat) angeschafft. Es stellt sich hier die Frage, ob die grundsätzlich umsatzsteuerpflichtigen Umsätze mit den Umsätzen der Photovoltaikanlage zusammengerechnet werden, so dass er evtl. aus der Kleinunternehmerregelung herausfällt, oder ob das getrennt betrachtet wird.
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