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Umsatzgrenze,Sonstige Leistung,Österreich

Mandant W betreibt seit 2020 ein EDV-Beratungs-Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Im Jahr 2020 hat er Einnahmen gesamt von 9.360 € in Deutschland. Im Jahr 2021 hat er Einnahmen gesamt von 21.060 € in Deutschland. Im Jahr 2022 hat er Einnahmen gesamt von etwa 121.700 € in Deutschland. Ab welchem Jahr ist er zur Regelbesteuerung verpflichtet? Wenn Mandant W einen Kunden in Österreich (Unternehmer) hat, für diesen zehn Stunden in Deutschland arbeitet, aber 25 Stunden in Österreich: Wie ist hier die Rechnung zu stellen (ab 2023)? Bitte nennen Sie mir für beides bitte die Grundlagen.
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