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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Gesamtumsatz

Der Mandant ist, da er die 22.000 € Umsatzgrenze im Jahr 2022 überschritten hat, ab 2023 Regelbesteuerer. Kann er im Jahr 2024 wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln, wenn er einen Umsatz von unter 22.000 € im Jahr 2023 erzielt? Oder ist er fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden?
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