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Umsatzgrenze,Gesamtumsatz,Regelbesteuerung

Die Steuererklärungen sowie die Buchhaltung für die Jahre 2020 und 2021 wurden erst im Jahre 2023 erstellt. Im Jahre 2021 hat mein Mandant einen Umsatz von 28.000,00 €. Bei der Erstellung der Rechnungen 2022 war meinem Mandanten nicht bekannt, dass er die Grenzen nach § 19 (1) UStG überschritten hat und stellte die Rechnungen nach § 19 (1) UStG aus. Frage: wann musste meine Mandant auf die Regelbesteuerung wechseln
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