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Entnahme Umlaufvermögen,Vorsteuerberichtigung,§ 15a UStG

Wir haben folgenden Sachverhalt: Unser Mandant war bis zum 31.12.2021 Regelbesteuerer. Ab 2022 haben wir die Kleinunternehmerregelung beantragt. Im Jahre 2022 hatte er lediglich 200,00 € Erlöse aus seinem Schmuckladen. Jedoch hat er in 2022 einen Goldbarren in Höhe von 30.000,00 € ins Privatvermögen entnommen. Ist diese Entnahme in 2022 umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerbefreit?
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