Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Wechsel,Yoga,Lehrerin

Eine Mandantin ist seit einigen Jahren als selbständige Drehbuchautorin tätig und tritt als Vollunternehmerin auf. Ihre Umsätze liegen konstant bei ca. 50.000–60.000 €. Zusätzlich hat sie im vorherigen Jahr eine Tätigkeit als Yogalehrerin angemeldet und übt diese auch aus. Weder im vorherigen Jahr noch dieses Jahr hat sie bisher ihre Leistungen in Rechnung gestellt. Aufgrund des unruhigen Markts möchte sie ihre Tätigkeit als Drehbuchautorin ab dem 1.3.2023 einstellen, um sich anschließend beim Hauptauftraggeber fest anstellen zu lassen. Übrig bleibt nur noch die Tätigkeit als Yogalehrerin und eben die Festanstellung. Den Umsatz von 22.000 € hat sie im Vorjahr deutlich überschritten, davon als Drehbuchautorin zu 100 %, davon als Yogalehrerin zu 0 %. Jedoch wird sie im Jahr 2023 voraussichtlich keinen höheren Gesamtumsatz aus der Tätigkeit vom 01.01.2023 bis 28.02.2023 (Drehbuchautorin) und als Yogalehrerin vom 01.01. bis 31.12.2023 von 50.000 € haben. Womöglich bleibt sie tatsächlich auch unter einem Umsatz von 22.000 € im Jahr 2023. Fraglich in dem Fall ist, ob sie dann bereits im Jahr 2023 als Kleinunternehmerin auftreten darf? Weiterhin stellt sich die Frage, ob sie als Yogalehrerin nach § 4 Nr. 21 UStG auf Antrag befreit werden kann, wenn sie ausschließlich für eine andere Yogaschule tätig wird.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen