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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Organschaft

Ein Mandant betreibt sein Gewerbe als Kleinunternehmer und führt gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer ab. Jetzt hat er noch eine GmbH gegründet (100 % der Geschäftsanteile gehören ihm). Das Finanzamt hat eine umsatzsteuerliche Organschaft zugrunde gelegt. Wie gebe ich die Umsätze aus dem Kleingewerbe an? Werden diese automatisch steuerpflichtig?
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