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Steuerlicher Erfassungsbogen,Verzicht,Prognose

Unsere Mandantin ist nebenberuflich als selbstständige Lektorin tätig. Sie erzählt hieraus Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie möchte die Kleinunternehmerregelung erstmalig in 2023 in Anspruch nehmen. Ihre Tätigkeit hat sie nachweislich am 1.3.2023 aufgenommen. Bisher wurde versäumt, dem Finanzamt die Besteuerung als Kleinunternehmer anzuzeigen. Im Folgejahr (Jahr eins, nach dem Gründungsjahr) wird unsere Mandantin circa 30.000 € aus ihrer Tätigkeit vereinnahmen. Frage 1: Ist die Anzeige als Kleinunternehmer zwingend erforderlich? Reicht ein formloses Schreiben aus? Frage 2 Kann für das Folgejahr ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden? Was ist dabei zu beachten?
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