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Mein Mandant war weichender Hoferbe und hat für den Pflichtteilsverzicht ein Erbbaurecht auf einem Grundstück der Landwirtschaft von den Eltern übertragen bekommen. Der Bruder, der Horübernehmer, hat nunmehr das Grundstück dem Bruder gegen den Verzicht des Erbbaurechts übertragen. Wie rechnet sich die Schenkung, da der weichende Hoferbe bereits das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück mit einen Wohnhaus bebaut hat, und wie rechnet sich der Verzicht des unentgeltlichen Wohnrechts für die restlichen Jahre von etwa 33 Jahren?
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